Ihr Weg zu uns
Es gibt verschiedene Wege und Möglichkeiten, zu uns zu kommen. Der Übersichthalber haben wir für Sie in einer knappen Übersicht die wichtigsten – auch rechtlichen Möglichkeiten dargestellt.
- Wer belegt uns?
- Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) und Deutsche Rentenversicherung Baden Württemberg (DRVL).
- Alle gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen
- Polizei, Bundeswehr und der Bundesgrenzschutz (freie Heilfürsorge)
- Wir sind von sämtlichen Beihilfestellen anerkannt (Zur Beachtung: Das Hotel Christine ist nicht beihilfefähig!)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Verschiedene Firmenprogramme
- Stationäre Aufenthalte über die Sozialversicherung
Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRVB) und Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Es besteht ein Vertrag (nach §21, SGB IX) für die Werner-Messmer-Klinik. Leistungen der Medizinischen Rehabilitation (nach §15, SGB VI) einschließlich der Anschlussrehabilitation werden von uns ausschließlich in dieser Klinik erbracht, eine Unterbringung in einer anderen Klinik ist nicht möglich. Der Aufenthalt dauert in der Regel 3 Wochen. Unsere Reha-Einrichtung ist zertifiziert nach § 20, SGB IX und durch den TÜV DIN-ISO 9001.
Einzelheiten zum Antragsverfahren erhalten Sie unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen (AOK, IKK, Landwirtschaftl. KK, DRV Knappschaft-Bahn-See, BKK) und Ersatzkassen (VdEK: Bamer GEK, TKK, DAK, KKH-Allianz, HEK)
Es besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111, SGB V über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation § 40, SGB V einschließlich der Anschlussrehabilitation (AR). Der Aufenthalt dauert in der Regel längstens 20 Behandlungstage. Unsere Reha-Einrichtung ist zertifiziert nach § 20, SGB IX und durch den TÜV DIN-ISO 9001. Die Anschlussrehabilitation (stationär oder ambulant) wird ausschließlich in der Werner-Messmer-Klinik durchgeführt.
Medizinische Vorsorgeleistungen
Gesetzliche Krankenkassen und die Ersatzkassen können Ihnen auf Antrag eine ambulante Vorsorgeleistung (früher „ambulante Badekur“) gewähren.
Die Durchführung ist bei uns nur möglich, wenn Sie als Unterkunft eine unserer Kliniken wählen. Aus Kapazitätsgründen können wir in unserem Kurmittelhaus leider keine ambulanten Therapien an Gäste abgeben, die nicht bei uns wohnen.
Es ist ein Kurarzt bei uns beschäftigt, der zur Annahme des sogenannten Kurarztscheins berechtigt ist. Er verordnet auch Ihre entsprechenden Therapieanwendungen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt von uns mit den entsprechenden Krankenkassen.
Stationäre Aufenthalte über freie Heilfürsorge
Dies betrifft Angehörige der Polizei, Bundeswehr und es Bundesgrenzschutzes. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arzt und erkundigen Sie sich nach den individuellen Voraussetzungen. Für unsere Einrichtungen besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111, SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Stationäre Aufenthalte für Selbstzahler
Für Selbstzahler gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen stationären Aufenthalt zu buchen:
- als reiner Selbstzahler:
Sie können in Absprache mit dem Arzt die medizinisch-therapeutischen Leistungen frei kombinieren oder auch eines unserer Gesundheitsprogramme auswählen.
- als beihilfeberechtigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst:
Unsere Einrichtung ist nach den Beihilfevorschriften anerkannt. Zur Genehmigung eines stationären Aufenthaltes ist in der Regel eine amtsärztliche Untersuchung notwendig, bei der die Notwendigkeit einer stationären Rehabilitationsmaßnahme geprüft wird. Den Bescheid über die Bewilligung erhalten Sie über Ihre Beihilfestelle.
- als Selbstzahler mit Anspruch auf Kostenerstattung durch eine private Krankenversicherung:
Bitte klären Sie vor einem Aufenthalt mit Ihrer privaten Krankenversicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten für einen Aufenthalt übernommen werden.
Sie buchen die Unterkunft über unsere Reservierungsabteilung selbst. Zu Beginn des Aufenthaltes erhalten Sie einen Arzttermin und es wird ein Belastungs-EKG durchgeführt, um die körperlichen Aktivitäten entsprechend Ihrer Belastbarkeit durchführen zu können. Im Rahmen der ärztlichen Eingangsuntersuchung werden die therapeutischen Verordnungen festgelegt und ggf. auch weitere ärztliche Untersuchungen.
Die Kosten für Unterbringung/Verpflegung in den einzelnen Kliniken und die therapeutischen Leistungen können Sie der aktuell gültigen Preisliste entnehmen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Stationäre Aufenthalte über Firmenprogramme
Wir haben mit zahlreichen Firmen Verträge für verschiedene Gesundheitsprogramme abgeschlossen. Der Vertragsinhalt wird individuell abgestimmt (Unterkunft, Leistungen, Preise). Wir bieten interessierten Firmen und Unternehmen gerne auf sie abgestimmte Gesundheitsprogramme an (z.B. Aufenthalte zur Prävention und Rehabilitation mit bis zu 3 Wochen Dauer, Gesundheitsseminare für Führungskräfte für 6 Tage (Fit for Job).
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Ihre Ansprechpartnerin:
Erna Wolf, Sekretariat der Geschäftsleitung, Tel. +49 (0) 7732 151-805, Email an Anna-Erna Wolf (anna-erna.wolf@mettnau.com)
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen!
